*************************************************** Auf den ersten Blick erscheint Kirche wie eine große
gesellschaftliche Gruppe, die soziale Aufgaben übernimmt und
staatlichen Schutz genießt. Genauer betrachtet führt sie ihre
Entstehung auf Jesus von Nazareth zurück, der für sie
der Gesalbte Gottes (="Christus") ist. Als "Christen" glauben sie an
ihn, an seinen Tod und seine Aufer- stehung, bekennen ihn als ihren
"Herrn" und als "Sohn Gottes". In den Worten und Werken Jesu Christi
sehen sie die Richtschnur für ihr Handeln und den Maßstab für die
Weitergabe seiner Botschaft.
Die Christen sind zu einer Gemeinschaft zusammengerufen. Sie
ver- suchen in ihr das umzusetzen, was Jesus Christus ihnen aufgetragen und der Kirche mitgegeben hat. Dabei schöpft sie ihre
Glaubensüber- zeugungen und ihre Deutung der gegenwärtigen Situation aus drei Quellen:
dem Wort Gottes, das in der Bibel geschrieben steht ("Schrift")
dem Schatz überlieferter Glaubenserfahrungen ("Tradition/ kirchliches Lehramt") und
der Feier des Gottesdienstes, insbesondere aus ihren Texten und Feierformen ("Liturgie"). *************************************************** ***************************************************
Geographische Bezeichnung für die Anhöhe
(vatikanischer Hügel, Vaticano) im Norden Rom, auf der über der
Grabstätte des hl. Petrus die nach ihm benannte Basilika errichtet
wurde, sowie neben der Kirche der Papst-Palast (Palazzo Apostolico).
Hoheitsgebiet
des Apostolischen Stuhles, innerhalb der Stadt Rom auf einer Fläche von
ca. 44 ha. Auf drei Seiten von einer drei Kilometer langen hohen
Festungsmauer eingefriedetes Areal rund um den Peterdom, von Leo IV
(847-855) errichtet (Leonianische Stadt: heute u.a. Peterskirche, Petersplatz,Apostolischer Palast mit den Privatgemächern des Papstes, Büros des Staatssekretariats,
historische Audienzsäle, Vatikanische Museen, Bibliothek und Gärten, Casa Santa Marta, Audienzhalle Paul VI., Palazzo
Sant´Ufficio aber auch Post, Sternwarte, Supermarkt, Apotheke, Bahnhof (sowie innerhalb des Vatikans, exterritorial, der deutsche
Friedhof „Campo Santo Teutonico“).
Innerhalb
und ausserhalb Roms die drei Patriarchalbasiliken Sankt Johannes im
Lateran (San Giovanni in Laterano – die Kathedralkirche des Papstes);
die Gross-Marienkirche (Santa Maria Maggiore) und Sankt Paul vor den
Mauern (San Paulo furo muori) sowie die päpstliche Sommerresidenz
Castelgandolfo in den Albaner Bergen. (vgl. auch historischen Kontext:
Italienische Einigung von 1870 unter Viktor Emanuel II und Garibaldi
und Papst Pius IX „Pio Nono“ (1864-1878), sowie das Erste Vatikanische
Konzil (Jurisdiktionsprimat, Dogma von der Lehrunfehlbarkeit) und der
Deutsch-Französische Krieg).
Die Bezeichnung gilt ebenso für den 1929 durch die Lateranverträge zwischen Italien und dem Hl. Stuhl errichteten Staat
der Vatikanstadt.
Durch diesen wird dem dem Papst ein Mindestmass an territorialer
Unabhängigkeit nach dem Verlust des Kirchenstaates (1870) garantiert.
Unabhängig von der Existenz dieses Staates haben der Papst und der Hl.
Stuhl Völkerrechtsqualität. Ferner als Kurzbezeichnung für die römische Kurie (vgl. Kurie)
Absolutistische Wahlmonarchie. Papst übt gleichzeitig die drei Gewalten der Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung
aus. Eigene Fahne, eigene Post, eigene Währung, eigene Polizei, eigenes Militär.
Zusammengefasst:
Zentralverwaltung der römisch-katholischen Kirche (römische Kurie) bzw.
des Territoriums des Stadtstaates. (Stato della cittá del Vaticano –
Staat der Stadt des Vatikans, bzw. der Vatikanstadt). Im wesentlichen
Bezirk im Bereich der Patriarchalbasilika St. Peter, als Staatsgebiet
im Rahmen der Lateranverträge von 1929 gebildet; nach Auflösung des
Kirchenstaates als Folge der nationalen Einigung Italiens von 1870.
Nach seiner Verfassung eine absolute hierokratische Monarchie. Eigene
Flagge (gelbweiss, gekreuzte Schlüssel, Tiara) und eigene Hymne.
Glaubenszentrum
für über eine Milliarde Menschen. Souveräner, völkerrechtlich
anerkannter unabhängiger Staat mit dem jeweiligen Papst als
Staatsoberhaupt. Nationalfeiertag der Tag der jeweiligen Amtseinführung
eines Papstes. Unter Johannes Paul II der 22. Oktober.
Der
am rechten Tiberufer gelegene Vatikanstaat zählt nur wenige hundert
Staatsbürger Einwohner, in der Mehrheit Kleriker, dazu die 100 Mann
starke Schweizer Garde. Hinzu kommen ausserhalb des Vatikans leben
Mitarbeiter: Anfang des Jahres 2000 rund 4000 Beschäftigte. (1200
Priester und Ordensleute, 2800 Laien, davon 450 Frauen). Auf dem
Staatsgebiet liegen als herausragende Bauwerke der Petersdom und der
grosse von Säulengängen gerahmte und einem Obelisken in der Platzmitte
geschmückten Petersplatz, der Papst-Palast (Apostolischer Palast) und
die Sixtinische Kapelle mit den Fresken Michelangelos, sowie
Bibliotheken, Kunstsammlungen und – teilweise auf italienischem
Staatsgebiet, die moderne Audienzhalle „Paul VI.“
Der kleinste unabhängige Staat der Welt, (44 qkm) inmitten der Stadt Rom als exterritoriales Gebiet. Von den 440.000
qm nimmt der Vatikanpalast allein 55.000 qm ein, mit allein 20 Innenhöfen.
Das
zentrale Staatsgebiet ist auf drei Seiten von alten hohen
Festungsmauern umgeben und einer Mauer-Passage zur Engelsburg.
Innerhalb der Mauern sind auch das Staatssekretariat (im Apostolischen
Palast), der Gouvernatoratspalast, Druckerei, Kaserne der
Schweizergarde, Post, Apotheke, Tankstelle und Supermarkt sowie eine
eigene Bahnstation untergebracht. Hinzu kommen exterritoriale
Besitzungen in der Stadt Rom sowie die Päpstliche Sommerresidenz Castel
Gandolfo in den Albaner Bergen und das Gelände Santa Maria di Galeria
mit der Sendeanlage von Radio Vatikan.
Als
souveräner Staat verfügt er über: Eigenes Militär (Schweizer Garde);
Miliz (Corpo di Vigilanza), Hymne, Flagge, Wappen: Zwei gekreuzte
Schlüssel, darüber die dreifache päpstliche Krone (Tiara). Staats- und
Kirchenfarbe: Gelb-Weiss.
Eigene
Währung und Briefmarken, Post- und Fernmeldewesen, Eisenbahnverbindung,
eigener Gerichtsbarkeit, eigenen Medien (Fernsehen, Rundfunk und
Zeitung) und eigener Universität (Gregoriana). Latein und Italienisch
sind die Amtssprachen, vatikanische und italienische Lira als Währung.
Die gesetzgeberische und regierende Gewalt über die Vatikanstadt übt der Papst durch eine Kardinalskommission aus,
der als Verwaltungsbehörde das Governatorat mit rund 1300 Mitarbeitern unterstellt ist.
Papst Johannes Paul II. hat am 26.11. 2000 ein neues Grundgesetz erlassen, in kraft getreten
am am 22.2. 2001 (Petri Stuhlfest).
20 Artikel ersetzen die von Pius XI. erlassene Konstitution vom 7. 6. 1929 (vgl. Lateranverträge).
So wurde u.a. die bereits 1969 von Paul VI. gestrichene Todesstrafe
endgültig eliminiert ; ebenso werden die Corps und Ehrenformationen
nicht mehr erwähnt.
Artikel
1,1 legt fest: Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die
Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt. Art.
1,2 Während der Sedisvakanz stehen diese Gewalten dem
Kardinalskollegium zu, das jedoch gesetzliche Bestimmungen nur im Fall
der Dringlichkeit und mit einer auf Dauer der Vakanz beschränkten
Wirksamkeit erlassen kann, es sei denn, dass diese durch den
anschliessend gewählten Papst gemäss den Vorschriften des kanonischen
Rechts bestätigt werden. Art. 2 Die Vertretung des Vatikanstaates in
Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei
der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem
Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt.
Der
Papst bleibt absoluter Souverän des Vatikanstaates. Er hat nach Art. 1
„die Fülle der gesetzgeberischen, exekutiven und Rechtsprechenden
Gewalt inne.“ Allerdings hat er diese Gewalten an Kardinäle delegiert,
vor allem dem Kardinalstaatssekretär. Das Amt des „Governatore“ wurde
getilgt. Pius XI. verstand sich noch als direkter Staatschef, Pius XII.
berief eine Kardinalskommission um in seinem Namen die Geschäfte des
Governatorats zu übernehmen. Johannes Paul II. ging noch weiter, als er
1984 dem damaligen Kardinalstaatssekretär Agostino Casaroli das Mandat
erteilte, ihn « in der zivilen Leitung des Vatikanstaates zu
vertreten ».
Die neue Verfassung gilt allerdings nur für den Vatikanstaat, nicht für die Kurie, die Angelegenheiten des Heiligen
Stuhls oder die Leitung der Weltkirche.
Heute
liegt die Regierungsgewalt beim jeweiligen Präsidenten der
Kardinalskommission für den Vatikanstaat. Schwere Kriminalität wird mit
Hilfe des italienischen Staates oder direkt durch diesen verfolgt.
(z.B. Attentat vom 13. Mai 81 auf dem Petersplatz).
***************************************************** ***************************************************** Was erwartet Sie dort??
Museo Gregoriano Egizio
Orientalische Altertümer
Alexandrien und Palmyra
Altertümer aus Palestinien
Saal der assyrischen Reliefs Museo Gregoriano Etrusco Antiquarium romanum
Vasensammlung
Musei di Antichità Classiche
Museo Pio Cristiano (mit den Lapidari Cristiano und Ebraico) Pinakothek
Galleria degli Arazzi
Keramik (IX.-XVIII. Jh)
Kleine Mosaiken
Sammlung Moderner und Religiöser Kunst Museo Missionario-Etnologico
Museo Sacro (Bibliothek)
Museo Profano
Museo Storico Vaticano
Papstpalast (Räume, die in die Besichtigung der Vatikanischen Museen miteingeschlossen sind)
Palazzetto del Belvedere
Obergalerien (Candelabri, Arazzi, Carte Geografiche)
Appartamento des hl. Pius V
Sala delle Dame
Sala dell'Immacolata Stanze di Raffaello
Sala dei Chiaroscuri
Cappella Niccolina
Kapelle Urbans VIII Sixtinische Kapelle
Appartamento Borgia
Salone Sistino
Sala delle Nozze Aldobrandine
Untergalerien (Urbano VIII, Alessandrina, Clementina) ***************************************************** *****************************************************