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Die christliche Kirche






- katholische Kirche Deutschlands


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Auf den ersten Blick erscheint Kirche wie eine große gesellschaftliche
Gruppe, die soziale Aufgaben übernimmt und staatlichen Schutz
genießt. Genauer betrachtet führt sie ihre Entstehung auf Jesus von
Nazareth
zurück, der für sie der Gesalbte Gottes (="Christus") ist.
Als "Christen" glauben sie an ihn, an seinen Tod und seine Aufer-
stehung, bekennen ihn als ihren "Herrn" und als "Sohn Gottes". In
den Worten und Werken Jesu Christi sehen sie die Richtschnur für
ihr Handeln und den Maßstab für die Weitergabe seiner Botschaft.
Die Christen sind zu einer Gemeinschaft zusammengerufen. Sie ver-
suchen in ihr das umzusetzen, was Jesus Christus ihnen aufgetragen
 und der Kirche mitgegeben hat.  Dabei schöpft sie ihre Glaubensüber-
zeugungen und ihre Deutung der gegenwärtigen Situation aus drei
Quellen
: dem Wort Gottes, das in der Bibel geschrieben steht
("Schrift") dem Schatz überlieferter Glaubenserfahrungen ("Tradition/
kirchliches Lehramt") und der Feier des Gottesdienstes, insbesondere
aus ihren Texten und Feierformen ("Liturgie").
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- Der Vatikanstaat

Geographische Bezeichnung für die Anhöhe (vatikanischer Hügel, Vaticano) im Norden Rom, auf der über der Grabstätte des hl. Petrus die nach ihm benannte Basilika errichtet wurde, sowie neben der Kirche der Papst-Palast (Palazzo Apostolico). Hoheitsgebiet des Apostolischen Stuhles, innerhalb der Stadt Rom auf einer Fläche von ca. 44 ha. Auf drei Seiten von einer drei Kilometer langen hohen Festungsmauer eingefriedetes Areal rund um den Peterdom, von Leo IV (847-855) errichtet (Leonianische Stadt: heute u.a. Peterskirche, Petersplatz, Apostolischer Palast mit den Privatgemächern des Papstes, Büros des Staatssekretariats, historische Audienzsäle, Vatikanische Museen, Bibliothek  und Gärten, Casa Santa Marta, Audienzhalle Paul VI., Palazzo Sant´Ufficio aber auch Post, Sternwarte, Supermarkt, Apotheke, Bahnhof (sowie innerhalb des Vatikans, exterritorial, der deutsche Friedhof  „Campo Santo Teutonico“). Innerhalb und ausserhalb Roms die drei Patriarchalbasiliken Sankt Johannes im Lateran (San Giovanni in Laterano – die Kathedralkirche des Papstes); die Gross-Marienkirche (Santa Maria Maggiore) und Sankt Paul vor den Mauern (San Paulo furo muori) sowie die päpstliche Sommerresidenz Castelgandolfo in den Albaner Bergen. (vgl. auch historischen Kontext: Italienische Einigung von 1870 unter Viktor Emanuel II und Garibaldi und Papst Pius IX „Pio Nono“ (1864-1878), sowie das Erste Vatikanische Konzil (Jurisdiktionsprimat, Dogma von der Lehrunfehlbarkeit) und der Deutsch-Französische Krieg). Die Bezeichnung gilt ebenso für den 1929 durch die Lateranverträge zwischen Italien und dem Hl. Stuhl errichteten Staat der Vatikanstadt. Durch diesen wird dem dem Papst ein Mindestmass an territorialer Unabhängigkeit nach dem Verlust des Kirchenstaates (1870) garantiert. Unabhängig von der Existenz dieses Staates haben der Papst und der Hl. Stuhl Völkerrechtsqualität. Ferner als Kurzbezeichnung für die römische Kurie (vgl. Kurie) Absolutistische Wahlmonarchie. Papst übt gleichzeitig die drei Gewalten der Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung aus. Eigene Fahne, eigene Post, eigene  Währung,  eigene Polizei, eigenes Militär. Zusammengefasst: Zentralverwaltung der römisch-katholischen Kirche (römische Kurie) bzw. des Territoriums des Stadtstaates. (Stato della cittá del Vaticano – Staat der  Stadt des Vatikans, bzw. der Vatikanstadt). Im wesentlichen Bezirk im Bereich der Patriarchalbasilika St. Peter, als Staatsgebiet im Rahmen der Lateranverträge von 1929 gebildet; nach Auflösung des Kirchenstaates als Folge der nationalen Einigung Italiens von 1870.  Nach seiner Verfassung eine absolute hierokratische Monarchie. Eigene Flagge (gelbweiss, gekreuzte Schlüssel, Tiara) und eigene Hymne. Glaubenszentrum für über eine Milliarde Menschen. Souveräner, völkerrechtlich anerkannter unabhängiger Staat mit dem jeweiligen Papst als Staatsoberhaupt. Nationalfeiertag der Tag der jeweiligen Amtseinführung eines Papstes. Unter Johannes Paul II der 22. Oktober. Der am rechten Tiberufer gelegene Vatikanstaat zählt nur wenige hundert Staatsbürger Einwohner, in der Mehrheit Kleriker, dazu die 100 Mann starke Schweizer Garde. Hinzu kommen ausserhalb des Vatikans leben Mitarbeiter: Anfang des Jahres 2000 rund 4000 Beschäftigte. (1200 Priester und Ordensleute, 2800 Laien, davon 450 Frauen). Auf dem Staatsgebiet liegen als herausragende Bauwerke der Petersdom und der grosse von Säulengängen gerahmte und einem Obelisken in der Platzmitte geschmückten Petersplatz, der Papst-Palast (Apostolischer Palast) und die Sixtinische Kapelle mit den Fresken Michelangelos, sowie Bibliotheken, Kunstsammlungen und – teilweise auf italienischem Staatsgebiet, die moderne Audienzhalle „Paul VI.“ Der kleinste unabhängige Staat der Welt, (44 qkm)  inmitten der Stadt Rom als exterritoriales Gebiet. Von den 440.000 qm nimmt der Vatikanpalast allein 55.000 qm ein, mit allein 20 Innenhöfen. Das zentrale Staatsgebiet ist auf drei Seiten von alten hohen Festungsmauern umgeben und einer Mauer-Passage zur Engelsburg. Innerhalb der Mauern sind auch das Staatssekretariat (im Apostolischen Palast), der Gouvernatoratspalast, Druckerei, Kaserne der Schweizergarde, Post, Apotheke, Tankstelle und Supermarkt sowie eine eigene Bahnstation untergebracht. Hinzu kommen exterritoriale Besitzungen in der Stadt Rom sowie die Päpstliche Sommerresidenz Castel Gandolfo in den Albaner Bergen und das Gelände Santa Maria di Galeria mit der Sendeanlage von Radio Vatikan. Als souveräner Staat verfügt er über: Eigenes Militär (Schweizer Garde); Miliz (Corpo di Vigilanza), Hymne, Flagge, Wappen: Zwei gekreuzte Schlüssel, darüber die dreifache päpstliche Krone (Tiara). Staats- und Kirchenfarbe: Gelb-Weiss. Eigene Währung und Briefmarken, Post- und Fernmeldewesen, Eisenbahnverbindung, eigener Gerichtsbarkeit, eigenen Medien (Fernsehen, Rundfunk und Zeitung) und eigener Universität (Gregoriana). Latein und Italienisch sind die Amtssprachen, vatikanische und italienische Lira als Währung.  Die gesetzgeberische und regierende Gewalt über die Vatikanstadt übt der Papst durch eine Kardinalskommission aus, der als Verwaltungsbehörde das Governatorat mit rund 1300 Mitarbeitern unterstellt ist. Papst Johannes Paul II.  hat am 26.11. 2000 ein neues Grundgesetz erlassen, in kraft getreten am am 22.2. 2001 (Petri Stuhlfest). 20 Artikel ersetzen die von Pius XI. erlassene Konstitution vom 7. 6. 1929 (vgl. Lateranverträge). So wurde u.a. die bereits 1969  von Paul VI. gestrichene Todesstrafe endgültig eliminiert ; ebenso werden die Corps und Ehrenformationen nicht mehr erwähnt. Artikel 1,1 legt fest: Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt. Art. 1,2 Während der Sedisvakanz stehen diese Gewalten dem Kardinalskollegium zu, das jedoch gesetzliche Bestimmungen nur im Fall der Dringlichkeit und mit einer auf Dauer der Vakanz beschränkten Wirksamkeit erlassen kann, es sei denn, dass diese durch den anschliessend gewählten Papst gemäss den Vorschriften des kanonischen Rechts bestätigt werden. Art. 2 Die Vertretung des Vatikanstaates in Beziehungen mit dem Ausland und mit anderen Völkerrechtssubjekten, bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und Vertragsabschlüssen ist dem Papst vorbehalten, der sie durch das Staatssekretariat ausübt. Der Papst bleibt absoluter Souverän des Vatikanstaates. Er hat nach Art. 1  „die Fülle der gesetzgeberischen, exekutiven und Rechtsprechenden Gewalt inne.“  Allerdings hat er diese Gewalten an Kardinäle delegiert, vor allem dem Kardinalstaatssekretär. Das Amt des „Governatore“ wurde getilgt. Pius XI. verstand sich noch als direkter Staatschef, Pius XII. berief eine Kardinalskommission um in seinem Namen die Geschäfte des Governatorats zu übernehmen. Johannes Paul II. ging noch weiter, als er 1984 dem damaligen Kardinalstaatssekretär Agostino Casaroli das Mandat erteilte, ihn « in der zivilen Leitung des Vatikanstaates zu vertreten ». Die neue Verfassung gilt allerdings nur für den Vatikanstaat, nicht für die Kurie, die Angelegenheiten des Heiligen Stuhls oder die Leitung der Weltkirche. Heute liegt die Regierungsgewalt  beim jeweiligen Präsidenten der Kardinalskommission für den Vatikanstaat. Schwere Kriminalität wird mit Hilfe des italienischen Staates oder direkt durch diesen verfolgt. (z.B. Attentat vom 13. Mai 81 auf dem Petersplatz).







- Vatikanmuseum und Sehenswertes

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Was erwartet Sie dort??

Museo Gregoriano Egizio
Orientalische Altertümer
Alexandrien und Palmyra
Altertümer aus Palestinien
Saal der assyrischen Reliefs
Museo Gregoriano Etrusco
Antiquarium romanum
Vasensammlung
Musei di Antichità Classiche
Museo Pio Cristiano (mit den Lapidari Cristiano und Ebraico)
Pinakothek
Galleria degli Arazzi
Keramik (IX.-XVIII. Jh)
Kleine Mosaiken
Sammlung Moderner und Religiöser Kunst
Museo Missionario-Etnologico
Museo Sacro (Bibliothek)
Museo Profano
Museo Storico Vaticano
Papstpalast (Räume, die in die Besichtigung der Vatikanischen Museen miteingeschlossen sind)
Palazzetto del Belvedere
Obergalerien (Candelabri, Arazzi, Carte Geografiche)
Appartamento des hl. Pius V
Sala delle Dame
Sala dell'Immacolata
Stanze di Raffaello
Sala dei Chiaroscuri
Cappella Niccolina
Kapelle Urbans VIII
Sixtinische Kapelle
Appartamento Borgia
Salone Sistino
Sala delle Nozze Aldobrandine
Untergalerien (Urbano VIII, Alessandrina, Clementina)
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